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Windpark Amel-Büllingen

Die Gemeinden Amel und Büllingen haben im Jahr 2013 beschlossen einen gemeinsamen, leistungsstarken Windpark zu bauen, bei dem die Bürger die Möglichkeit haben werden, sich mit eigenem Kapital zu beteiligen. Die Bedingung für die Auswahl eines Projektentwicklers wurden im Jahr 2015 festgelegt. Im Rahmen der Ausschreibung haben die beiden Gemeinderäte das Tandem der Bürgergenossenschaften Courant d’Air-Ecopower ausgewählt und mit der Entwicklung des Projektes beauftragt. Das Angebot von Courant d’Air und Ecopower sieht eine Beteiligung der beiden Gemeinden bis zu 60% (gemäß Wunsch und finanziellen Möglichkeiten) am Betrieb des Parks vor. In 40% oder mehr des Parks werden die Bürger über Courant d’Air und Ecopower investieren können (2/3 Courant d’Air – 1/3 Ecopower).

Konkret handelt es sich bei dem Windparkprojekt um den Bau und den Betrieb von 6 Windrädern mit einer Gesamtleistung von maximal 21,6 MW und einer Technikkabine, der Einrichtung von Zufahrtswegen und Montageflächen und das Verlegen von Stromkabeln im Untergrund auf dem Gebiet der Gemeinden Amel und Büllingen („Honsfelder Venn“ und „Hepscheider Heide“).

Die vollständige Akte, samt Umweltverträglichkeitsstudie des Studienbüros CSD Ingenieurs, kann bei den Gemeindeverwaltungen Büllingen, Amel und Bütgenbach ab dem 05.02.2018 eingesehen werden.

Die öffentliche Untersuchung wird am 07.03.2018 enden.

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