Rahmenplan für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Wallonie
Seit dem Referenzrahmen aus dem Jahre 2002, der unter der Ägide der Minister Forêt und Daras ausgearbeitet wurde, hat sich im Bereich der Windenergie viel verändert.
Die Wallonie hat durch die internationalen Verpflichtungen Belgiens, aber auch durch innenpolitische Maßnahmen ihren Wunsch bekräftigt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 %, und bis 2050 um 80 bis 95 % zu senken. In puncto Energie ist die Wallonie bestrebt, den Anteil an erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 auf 20 % zu erhöhen, davon 8.000 GWh an Elektrizität aus erneuerbaren Quellen.
Diese verschiedenen Aspekte haben die Regierung bereits 2010 zu dem ehrgeizigen Ziel bewogen, bis 2020 4.500 GWh an Onshore-Windenergie zu erzeugen, womit 1,2 Millionen wallonische Haushalte mit Strom versorgt werden könnten.
Die umsetzung dieses Zieles, aber auch die technischen Entwicklungen, die sich seit 2002 ergeben haben, sowie die neuen Erfahrungen, die die Verantwortlichen seither gemacht haben, haben die Regierung dazu bewogen, den Referenzrahmen aus 2002 auf den neuesten Stand zu bringen.
Dieses neue Dokument zielt darauf ab, strategische Ausrichtungen in Bezug auf die Genehmigungsanträge sowohl für Projektträger, als auch für die zuständigen Behörden festzulegen, die mit der Aufstellung von Windrädern in der Wallonie befasst sind.