Windpark COURTIL

Projektgeschichte: Ein kommunales Anliegen

Die Gemeinde Gouvy hatte den Wunsch, auf kommunalem Grund im Gebiet „Bois de Ronce“ in Courtil einen Windpark zu errichten.

Am 20. November 2019 beschloss der Gemeinderat einstimmig, ein Baurecht im Bereich des Gewerbegebiets von Courtil zur Errichtung von Windrädern zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde wollte damit ihre eigenen Regeln durchsetzen (hinsichtlich der Abstände, der Einhaltung der Umweltvorschriften und der Gewährleistung einer Konzentration der Windräder in diesem Bereich der Gemeinde) und kommunales Land zur Verfügung stellen, um Einnahmen für die Gemeinde (und damit für alle ihre Einwohner) zu generieren.

Nach Gesprächen und Verhandlungen mit vier potenziellen Projektträgern sowie der Ausarbeitung von Vereinbarungen über Baurechte auf den kommunalen Grundstücken beschloss der Gemeinderat am 22. Juli 2020, eine Vereinbarung mit dem Unternehmen Luminus zu genehmigen. Am 8. Oktober 2020 leitete die Firma Luminus das gesetzliche Verfahren für den Antrag auf eine Genehmigung für Windräder ein und organisierte eine Vorabinformationsveranstaltung (RIP). Die Bürgergenossenschaft Courant d’Air unterzeichnete mit Luminus eine Vereinbarung über die Beteiligung an dem Projekt. Sollte ein Windpark mit 7 bis 9 Windrädern errichtet werden, werden zwei Windräder im Eigentum der Bürger stehen und von ihnen betrieben werden. Sollte die Genehmigung auf 6 Windräder oder weniger reduziert werden, liegt die Verwaltung und der Betrieb eines Windrads in den Händen der Bürgerinnen und Bürger. Vorrangig sind es die Einwohner der Gemeinde Gouvy und der umliegenden Ortschaften auf der Seite der Gemeinde Vielsalm, die über Courant d’Air in den Windpark investieren können.

Ein finanzieller Ertrag kommt allen Einwohnern zugute, da die Gemeinde mindestens 20 Jahre lang (Betriebsdauer des Windparks) jährlich etwa [Betrag] erhalten wird. Diese Einnahmen ermöglichen eine günstigere kommunale Steuerpolitik und die Umsetzung ehrgeizigerer Investitionsprojekte.

Der Ende 2022 eingereichte Genehmigungsantrag führte zu einer Unvollständigkeitsmitteilung.

Die öffentliche Anhörung wurde Mitte September 2023 abgeschlossen. Die Genehmigung wurde schließlich Ende Dezember von der Verwaltung abgelehnt.

Brochure d'information 2023